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Als Cold Calls, die auch als Kaltakquise beziehungsweise Kaltanrufe bezeichnet werden, versteht man sogenannte Initiativ-Anrufe durch Unternehmen bei Privathaushalten.

Bei Cold Calls handelt es sich also um Werbemaßnahmen per Telefon. Für diese Telefonwerbung haben die Europäische Union und auch Deutschland zum Schutz der Verbraucher sehr enge gesetzliche Grenzen gesteckt.

Wie erfolgreich sind Cold Calls?

Die Cold Calls finden am Telefon statt, was für Werbetreibende auf den ersten Blick verschiedene Vorteile, aber durchaus auch Nachteile mit sich bringt. Zunächst stehen sich Anrufer und Angerufener nicht direkt gegenüber.

Bei einem Cold Call entfällt der Faktor der Körpersprache (Gestik und Mimik bleiben verborgen). Was zählt, ist vor allem die Stimme, das Sprachtalent und natürlich der Inhalt. Wer in der Lage ist, dem Angerufenen komplizierteste Zusammenhänge in kürzester Zeit interessant und verständlich zu erklären, ist hier klar im Vorteil. Ein Nachteil, der damit zusammenhängt, ist die Tatsache, dass der Mensch am Telefon nur für etwa 20 Sekunden vollständig aufmerksam ist.

Ein Vorteil solcher Cold Calls ist auch, dass man sie zu Analysezwecken mitschneiden kann, wenn der Angerufene damit einverstanden ist. In diesem Fall können sie helfen, sich bezüglich seiner Fähigkeiten am Telefon zu verbessern. Ein Nachteil besteht natürlich darin, dass der Angerufene jederzeit deutlich machen kann, dass er das Telefonat nicht weiterführen möchte.

Cold Calls - Rechtslage

Der Gesetzgeber in Deutschland hat festgelegt, dass Cold Calls, also Telefonakquise, bei Privatpersonen verboten ist. Es gibt zwei Ausnahmen, nämlich wenn:

  • die Privatperson einem Unternehmen vorher die schriftliche Erlaubnis gegeben hat, Kontakt per Telefon aufzunehmen. Diese Regelung findet sich in § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • es im geschäftlichen Interesse scheint, dass ein Unternehmen ein anderes kontaktiert, im Bereich Business-to-Business sind die Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen auszulegen also etwas breiter

In der Europäischen Union wurden mit der Richtlinie 2002/58/EG, Art. 13 (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) eigene Rechtsvorschriften mit etwas größerem Handlungsspielraum erlassen. Es wird hier unterschieden zwischen zwei verschiedenen Systemen, in deren Rahmen Cold Calls erlaubt sind:

  1. Opt-Out-System (der Anruf bei Privatpersonen ist bis zu deren aktivem Widerspruch gestattet)
  2. Opt-In-System (der Angerufene muss vorher aktiv seine Einwilligung zum Anruf gegeben haben)
  • Wenn sich ein Unternehmen nicht an das Verbot der Cold Calls hält, kann es mit empfindlich hohen Bußgeldstrafen belegt werden, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bis zu 300.000 Euro betragen können. Diese hohen Bußgelder wurden eingeführt, da es zu einem Anstieg von Cold-Call-Unternehmen kam. Diese zählten nicht selten zum Bereich des organisierten Verbrechens, vor dem der Gesetzgeber die Verbraucher schützen möchte.

Quellen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 7 »
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) Art. 13 »