Als Quereinsteiger Finanzberater werden

Da für den Beruf Finanzberater keine festgelegte Ausbildung notwendig ist, ist er für den Quereinstieg durchaus geeignet. Quereinsteiger sollten jedoch beachten, dass für die Tätigkeit als selbstständiger Finanzberater eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung benötigt wird.

Voraussetzungen für den Quereinstieg

Wer als selbstständiger Finanzberater arbeiten möchte, benötigt dazu auch als Quereinsteiger die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Damit diese erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Zuverlässigkeit:
Keine Verbrechen oder Straftaten wie Geldwäsche, Betrug, o.ä. in den letzten 5 Jahren.

Geordnete Vermögensverhältnisse:
Kein Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Berufshaftpflicht Versicherung:
Aktuelle Vermögensschaden-Haftplichtversicherung.

Sachkunde:
Ablegen einer Sachkundeprüfung (entfällt bei bestimmten beruflichen Hintergründen).

Persönliche Zuverlässigkeit:
Keine Verbrechen oder Straftaten wie Geldwäsche, Betrug, o.ä. in den letzten 5 Jahren.

Geordnete Vermögensverhältnisse:
Kein Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Berufshaftpflicht Versicherung:
Aktuelle Vermögensschaden-Haftplichtversicherung.

Sachkunde:
Ablegen einer Sachkundeprüfung (entfällt bei bestimmten beruflichen Hintergründen).

Von welchen Berufen quereinsteigen?

Grundsätzlich ist der Quereinstieg in die Finanzberatung von allen Berufen aus möglich. Ohne eine kaufmännische oder anderweitig passende Ausbildung muss man sich jedoch das nötige Fachwissen für den Beruf Finanzberater auf anderen Wegen aneignen. Außerdem ist ohne Vorausbildung das Ablegen einer Sachkundeprüfung zwingend notwendig, um den für die Erlaubnis nach § 34f erforderlichen Sachkundenachweis zu erbringen.

Bei bestimmten Ausgangsberufen ist es möglich, die Sachkundeprüfung zu umgehen. In bestimmten Fällen reicht dazu bereits die abgeschlossene Ausbildung. Bei anderen Ausgangsberufen können zusätzlich zum Abschluss ein bis drei Jahre Berufserfahrung in der Anlagenberatung oder -vermittlung erforderlich sein.

Ausgangsberufe ohne weitere Erfahrung

Wer einen der folgenden Berufe gelernt hat, kann unter Umständen bereits ohne weitere Berufserfahrung oder Sachkundeprüfung in den Beruf Finanzberater quereinsteigen:

  • Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
  • Bankkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung
  • Bankfachwirt/-in
  • Fachwirt/-in für Finanzberatung
  • Investmentfondskaufmann/-frau
  • Investmentfachwirt/-in

Ausgangsberufe mit zusätzlicher Erfahrung

Folgende Ausgangsberufe können mit weiterer Berufserfahrung in der Anlagenberatung oder -vermittlung als Ersatz für die Sachkundeprüfung genutzt werden:

Plus mind. 1 Jahr Erfahrung

  • Finanzfachwirt/-in mit Zertifikatsstudium
  • Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen mit kaufmännischer Ausbildung
  • Studium in BWL

Plus mind. 2 Jahre Erfahrung

  • Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen ohne abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung

Plus mind. 3 Jahre Erfahrung

  • Mathematisches Studium
  • Rechtswissenschaftsstudium
  • Wirtschaftswissenschaftsstudium

Als Quereinsteiger Kunden finden

Nachdem ein Quereinsteiger die Erlaubnis nach §34f erhalten und die Tätigkeit als Finanzberater aufgenommen hat, muss er sich unverzüglich in das Vermittlerregister seiner IHK eintragen lassen.

Neben einer freiberuflichen Tätigkeit haben Finanzberater die Möglichkeit, in Festanstellung für eine Bank, eine Versicherung oder einen Finanzdienstleister tätig zu werden. Üblicher ist jedoch eine Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen auf selbstständiger Basis, bei der der Finanzberater die Produkte des Unternehmens vermittelt und dafür Provisionen erhält.

Mehr Provision durch Leadkauf

Wer seine Chancen auf einen Abschluss und Provisionen erhöhen möchte, benötigt dafür mehr Beratungstermine mit potenziellen Kunden. Dazu kann es sich anbieten, Leads zu kaufen. Dabei handelt es sich um die Kontaktdaten von möglichen Neukunden, die sich in einem Gespräch von den Produkten eines Finanzberaters überzeugen lassen könnten.

Bei Finanzleads.com können Finanzberater Leads in vier einfachen Schritten kaufen:

Leads finden:
Geben Sie die PLZ Ihres Einzugsgebiets ein

Verfügbarkeit prüfen:
Erfahren Sie, ob es in Ihrem Gebiet Leads gibt

Kunden gewinnen:
Erhalten Sie die Kontaktdaten potenzieller Neukunden

Umsatz steigern:
Wandeln Sie Ihre Leads in Abschlüsse um

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Unser Lead-Radar verrät Ihnen, ob in Ihrem Wunschgebiet noch Leads zum Verkauf stehen. Sollten Leads in Ihrem PLZ-Bereich verfügbar sein, können Sie sich über unser Kontaktformular kostenlos anmelden.

Erstes Beratungsgespräch

Unser Leadexperte wird Sie anschließend kontaktieren, um ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch alles zu unserem Service und der Verwendungsmöglichkeiten unserer Leads zu erklären. Die Entscheidung für oder gegen einen Leadkauf bei Finanzleads.com treffen Sie erst, wenn alle Ihre Fragen beantwortet wurden.